Änderung des BMF-Schreibens vom 2. Januar 2025, BStBl I S. 92

Das BMF-Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes vom 2. Januar 2025 wurde mit Wirkung für alle offenen Fälle geändert (Az. IV C 2 – S 1978/00051/004/026).

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