Das BMF-Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes vom 2. Januar 2025 wurde mit Wirkung für alle offenen Fälle geändert (Az. IV C 2 – S 1978/00051/004/026).
Abriss einer „Schrottimmobilie“ zu Recht angeordnet
Die Stadt Gelsenkirchen durfte den Abriss einer sog. Schrottimmobilie gegenüber der Eigentümerin anordnen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 6 K 4422/23).