Das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 wird geändert und ist größtenteils ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden (Az. IV B 2 – S 1300/00510/012/002).
Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Absatz 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) (USt 1 TS)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zur Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Absatz 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (USt 1 TS) neu