Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber Änderungen bei der Stromsteuer geregelt. Konkret durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 erweitert: die antragsgebundene Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Infolge der Neuerung dürfte das Thema für deutlich mehr Mandanten von kleinen und mittleren Kanzleien relevant sein als bislang. Der DStV informiert.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015