Änderung des Stromsteuergesetzes: Stromsteuersenkung erweitert Begünstigtenkreis

Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber Änderungen bei der Stromsteuer geregelt. Konkret durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 erweitert: die antragsgebundene Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Infolge der Neuerung dürfte das Thema für deutlich mehr Mandanten von kleinen und mittleren Kanzleien relevant sein als bislang. Der DStV informiert.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Überraschendes Allzeittief bei Gründungen in IKT-Branche

Die Zahl der Neugründungen von Unternehmen fällt in der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche überraschend auf ein Allzeittief. Gleichzeitig steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen