Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber Änderungen bei der Stromsteuer geregelt. Konkret durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 erweitert: die antragsgebundene Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Infolge der Neuerung dürfte das Thema für deutlich mehr Mandanten von kleinen und mittleren Kanzleien relevant sein als bislang. Der DStV informiert.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann