Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: Abschnitt 18e.1 UStAE – Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Abschnitt 18e.1 UStAE wird lt. BMF geändert. Es wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom BZSt im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können (Az. III C 5 – S 7427-d/00014/001/002).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Impulse für Investitionen im Mittelstand gesucht

Aktuelle, repräsentative Zahlen des KfW-Mittelstands­panels Januar 2026 zeigen lt. KfW Research, dass die mittelständischen Unternehmen sich deutlich häufiger in ihrer Investitions­tätigkeit gehemmt sehen als in