Das BMF-Schreiben ersetzt die den vorgenannten BMF-Schreiben beigefügte Anlage und ergänzt diese zusätzlich um eine weitere Anlage (Az. IV C 3 – S-2197 / 19 / 10009 :010).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss