Der Finanzausschuss im Bundestag hat sich am 18.10.2023 für die Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und Luxemburg ausgesprochen.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses