AGG-Klage einer nicht-binären Person – Entschädigungsklage wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen

Das ArbG Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aus geschlechtspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen (Az. 42 Ca 3438/26).

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