Nach der politischen Einigung am 08.12.2023 zum AI Act haben die federführenden Ausschüsse im EU-Parlament das Verhandlungsergebnis bestätigt. Der Rat hatte bereits im Januar grünes Licht gegeben. Nun steht noch die formale Annahme des AI Act aus. Seine Veröffentlichung im Amtsblatt wird voraussichtlich im Sommer 2024 erfolgen. 24 Monate später wird der AI Act gelten.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür