Das FG Niedersachsen entschied, dass eine am 9. Februar 2023 von der Steuerberaterin der Kläger per Telefax übermittelte Klage formwirksam erhoben worden ist, obwohl die Steuerberaterin ihren „Registrierungsbrief“ mit den Zugangsdaten für das sog. besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) bereits am 5. Januar 2023 erhalten hatte (Az. 9 K 10/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht