Am 20.01.2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert. Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.
Sommerprognose IfW Kiel: Licht am Ende des Tunnels
Die deutsche Wirtschaft sieht etwas Licht am Ende des konjunkturellen Tunnels. Sie dürfte dieses Jahr etwas kräftiger zulegen als bislang erwartet. Das geht aus der