Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz sowie der Erläuterungen zur Anordnung der WPK zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG

Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG hinsichtlich der möglichen Personen des Geldwäschebeauftragten aktualisiert.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesregierung legt Daten-Governance-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (BT-Drs. 21/3544) vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese schaffe einheitliche