Ziel einer EU-Initiative ist, den Einsatz algorithmischer Systeme transparenter, fairer und sicherer zu gestalten, ohne deren potenzielle Effizienzgewinne grundsätzlich in Frage zu stellen. Der geplante Rechtsrahmen soll für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der EU gelten, auch bei Arbeitsverhältnissen über Intermediäre, und verhältnismäßig ausgestaltet sein, insbesondere mit Blick auf KMU.
Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob Factoringleistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs keine Factoringleistung und keine Einziehung von Forderungen darstellt, sondern vielmehr einen steuerfreien Umsatz „im