Alleinhaftung des Auffahrenden bei Zweitunfall

Wer Anzeichen für einen Verkehrsunfall auf der eigene Fahrbahn ignoriert und mit voller Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen Schadensersatz wegen einer Kollision verlangen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 1/22).

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