Wer in derselben Sache als Anwalt und Notar tätig wird, verstößt gegen das Tätigkeitsverbot gem. § 45 BRAO und verliert den Vergütungsanspruch (Az. 7 W 4/25). Auf diesen Beschluss des OLG Schleswig weist die BRAK hin.
Wettvermittlungsstellen müssen untereinander Mindestabstand einhalten
Wettvermittlungsstellen müssen zu anderen Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden und damit die gemeinsame Klage einer Veranstalterin von