Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss (Az. L 16 KR 426/23).
Wasserschaden – was zahlt die Versicherung?
Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommen muss, vor allem, wenn die Sache nur zum Teil