In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen kann. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 3106/21).
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht
Das BMF hat am 04.09.2025 den Referentenentwurf (RefE) eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht.