Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen

Die Handwerkskammer Koblenz hat in zwei Fällen zu Unrecht die Erteilung von Ausübungsberechtigungen für zulassungspflichtige Handwerke abgelehnt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10529/25.OVG und 6 A 10586/25.OVG).

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