Ein sog. American Bully ist ein gefährlicher Hund i. S. d. Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG), dessen Haltung der Erlaubnispflicht unterliegt; erfolgt eine Haltung ohne die erforderliche Erlaubnis, kann die zuständige Behörde u. a. die Abgabe des Hundes anordnen. So entschied das VG Trier (Az. 8 L 540/24 und 8 L 1645/24).
Stellungnahme zur Initiative der EU-Kommission für die Portabilität von Kompetenzen
Die Europäische Kommission hat eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen angekündigt und dazu vorab eine öffentliche Konsultation zu ihrer Folgenabschätzung durchgeführt. Die WPK befürwortet