Das FG Hamburg hatte u. a. zu klären, ob ein Berufsgeheimnisträger zum Nachweis des Verhältnisses von privaten Fahrten zu beruflichen Fahrten nach der Fahrtenbuchmethode ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch vorlegen darf (Az. 3 K 111/21).
Verbandsklage gegen „TikTok“ eingereicht
Am KG Berlin wurde von der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) neben der Klage gegen „X“ auch eine Klage gegen das soziale Netzwerk