Anforderungen an medizinische Sachverständigengutachten

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil des Sozialgerichts Köln in einem Rentenstreitverfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgehoben und die Sache zur erneuten Beweiserhebung und Entscheidung zurückverwiesen (Az. L 13 VG 9/23).

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