Eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Zwischenbilanz zur 10-jährigen Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG“ im Zusammenhang mit dem geplanten Jahressteuergesetz 2024 (Steuerfortentwicklungsgesetz) hat die CDU/CSU-Fraktion gestellt (BT-Drucks. 20/12279).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür