Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat der 21. Senat die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung verneint (Az. L 21 U 85/21).
Keine Tagesstruktur durch Hantel und Kampfsport – Sozialgericht weist Klage auf persönliches Budget für Fitnessstudio und Kampfsportschule ab
Das SG Hannover hat die Klage einer Frau abgewiesen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe ein persönliches Budget für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sowie für