Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat der 21. Senat die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung verneint (Az. L 21 U 85/21).
EU-Kommission vereinfacht Vorschriften in den Bereichen Steuern sowie Energie- und Reifenkennzeichnung
Die EU-Kommission hat vereinfachte Vorschriften für die Kennzeichnung von Energieverbrauch und Reifen vorgeschlagen und ein Paket zur Vereinfachung des Steuerwesens verabschiedet.