Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Sonst gilt die Erbschaft als angenommen und er haftet für die dem Nachlass zuzuordnenden Schulden. War dem Erben nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen. Mit den Voraussetzungen dafür hat sich das LG Frankenthal befasst (Az. 8 O 189/24).
APAS Verlautbarung Nr. 25 – Auswirkungen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2025 zur Berechnung des sog. „Fee Cap“
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 25 „Auswirkungen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2025 zur Berechnung