Am 09.02.2023 hat der federführende ITRE-Ausschuss seinen Bericht für die eIDAS 2.0 angenommen, der im März 2023 als Beschlussvorlage für die allgemeine Ausrichtung des EU-Parlaments im Plenum vorgelegt wird. Da der Rat bereits am 25.11.2022 seine allgemeine Ausrichtung veröffentlicht hat, steht danach den anschließenden Trilogverhandlungen ab dem 2. Quartal 2023 nichts mehr im Wege.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).