Der 5. Senat des BAG ändert seine Auffassung: Arbeitgeber können nicht im Voraus die Gehaltszahlungen für die Zeit der Klärung einer Kündigung aussetzen (Az. 2 AZR 91/24 (A)). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese