Mit dem BMF-Schreiben werden diverse Vordruckmuster nach Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen und redaktioneller Überarbeitungen neu bekannt gegeben (Az. III C 3 – S 7532/24/10002 :001).
Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob Factoringleistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs keine Factoringleistung und keine Einziehung von Forderungen darstellt, sondern vielmehr einen steuerfreien Umsatz „im