Anpassung des Abschnitts 25.1 Abs. 12 UStAE

Das BMF hat ein Schreiben zur Anpassung der Formulierung des Abschnitt 25.1 Absatz 12 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses veröffentlicht (Az. III C 2 – S 7419/00016/021/023).

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