Provisionen, die erst während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nach § 16 MuSchG fällig werden, kommen nur dann und nur in dem Umfang zur Auszahlung, wie sie den nach § 18 Satz 2 MuSchG errechneten Mutterschutzlohn übersteigen. So das LAG Niedersachsen (Az. 1 Sa 702/22).
Corona-Pandemie: Kein Anspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen Entschädigungsbehörde auf Erstattung von Arbeitslosengeld für Leistungsempfänger in Quarantäne
Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Leistungsempfänger, der sich aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher