Bei den jeweiligen Rechtsbeziehungen der sog. Sevakas handelt es sich um Arbeitsverhältnisse. Der Beklagte ist in den streitgegenständlichen Zeiträumen weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft gewesen. Daher besteht lt. LAG Hamm ein Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (Az. 6 Sa 1128/23, 6 Sa 1129/23, 6 Sa 1112/23).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1