Den Parkplatz am Güterbahnhof kennt wahrscheinlich in Lübeck fast jeder. Aber Vorsicht, so das LG Lübeck: Der „Platz“ davor ist keine Kreuzung! Autos, die von dem Parkplatz abfahren, müssen immer warten, bis der Weg frei ist (Az. 14 S 7/23).
Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms
Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein neurologisches Gutachten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz zur Feststellung eines GdB in Höhe von