Das EU-Parlament hat am 27.02.2024 für die sog. Anti-SLAPP-Richtlinie gestimmt. Mit der Richtlinie sollen Verfahrensgarantien und Schutzmaßnahmen bei zivilen SLAPP-Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug eingeführt werden. Hierauf weist die BRAK hin.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann