Der Rat hat ein Gesetz angenommen, das Personen, die sich zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse äußern, vor missbräuchlichen Klagen schützt, mit denen sie zum Schweigen gebracht werden sollen.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden