Der Rat hat ein Gesetz angenommen, das Personen, die sich zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse äußern, vor missbräuchlichen Klagen schützt, mit denen sie zum Schweigen gebracht werden sollen.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: