Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechtsschutzverfahrens verhindern. Das folgt aus einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 4 S 42/25).
Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht
Das BMF hat zu den Folgen der BFH-Urteile I R 33/22 und I R 17/21 vom 11.12.2024 Stellung genommen (Az. IV C 2 – S