Kündigt ein Rechtsanwalt an, die Berufungsbegründungsfrist müsse verlängert werden, kann dies auch bei entsprechender Auslegung noch nicht als Antrag gewertet werden. So entschied der BGH (Az. III ZB 46/22). Darauf weist die BRAK hin.
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht