Anwälte müssen BGH-Datenbank zu ihrer Spezialisierung kennen

Wer Mandanten nicht über Rechtsprechungsänderungen informiert, macht sich haftbar. Dazu müsse man auch die BGH-Datenbank kennen, so das OLG Jena (Az. 9 U 364/18). Darauf weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge