Wer Mandanten nicht über Rechtsprechungsänderungen informiert, macht sich haftbar. Dazu müsse man auch die BGH-Datenbank kennen, so das OLG Jena (Az. 9 U 364/18). Darauf weist die BRAK hin.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein