Trägt der Mandant keine Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr des Gegners vor, so muss der Anwalt ihn hierüber auch nicht aufklären. Auf diese Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. 24 U 1/23) macht die BRAK aufmerksam.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat