Wer eine Rechtsmittelbegründungsfrist beantragt, trägt auch das Risiko, dass das Gericht diese versagt – daher sollte man als Anwalt im Zweifel lieber keine Fristen im Vertrauen auf eine positive Bescheidung des Gerichts verstreichen lassen. Insbesondere nicht, wenn bereits BGH und BVerfG inhaltlich dazu entschieden haben. Hierauf weist die BRAK hin.
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 stößt bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das bestehende Batteriegesetz soll