Erklärt eine Anwältin oder ein Anwalt für einem Mandanten ausdrücklich nur die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, kann die Erklärung lt. BGH dennoch so ausgelegt werden, dass die Käuferin damit konkludent auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat (Az. VIII ZR 37/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese