In einem aktuellen Urteil hat der BGH klargestellt, dass Anwältinnen und Anwälte per AGB Stundenhonorare vereinbaren dürfen. Sind die Honorarklauseln jedoch insgesamt betrachtet missbräuchlich, kann die gesamte Honorarvereinbarung unwirksam sein; dann gäbe es nur noch die gesetzliche Vergütung. Hierauf weist die BRAK hin.
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).