Ein Urteil des EuGH sorgte für Unsicherheit, wie Anwältinnen und Anwälte wirksam Stundenhonorar mit ihren Mandanten vereinbaren können. Die Gebührenreferentinnen und -referenten der Rechtsanwaltskammern haben Hinweise zur Einhaltung der Transparenzanforderungen verabschiedet. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat