Anwaltsvergütung kann nach geltendem Recht nur eingefordert werden, wenn die Anwältin oder der Anwalt eine handschriftlich unterzeichnete Rechnung übersandt hat. Das BMJ plant, diese Anforderungen zu modernisieren. Dazu hat die BRAK Vorschläge unterbreitet.
Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO
Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wird mit sofortiger Wirkung um den Fall einer nach dem StBerG zulässigen