Wie in den Vorjahren werden das BMF-Schreiben und die gleich lautenden Ländererlasse mit
der Positivliste und der Liste der nicht mehr anwendbaren betroffenen BMF-Schreiben bzw. GLE der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht (Az. IV A 2 – O 2000 / 22 / 10003 :001).
Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf
Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).