Anwendung der bis 09.03.2023 ergangenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse

Wie in den Vorjahren werden das BMF-Schreiben und die gleich lautenden Ländererlasse mit
der Positivliste und der Liste der nicht mehr anwendbaren betroffenen BMF-Schreiben bzw. GLE der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht (Az. IV A 2 – O 2000 / 22 / 10003 :001).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2024

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese