Aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 sowie der Aufnahme klarstellender Aussagen zur Behandlung von Darlehen ist lt. BMF eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich (Az. IV A 3 – S-0229 / 22 / 10002 :002 // IV D 1 – S-0229 / 22 / 10002 :002).
BFH zum Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob die Regelung des § 10b Abs. 1 Sätze 3 bis 5 EStG, wonach der Abzug von Spenden