Aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 sowie der Aufnahme klarstellender Aussagen zur Behandlung von Darlehen ist lt. BMF eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich (Az. IV A 3 – S-0229 / 22 / 10002 :002 // IV D 1 – S-0229 / 22 / 10002 :002).
Trotz Verschattung einer Photovoltaikanlage: Waldkiefer darf nicht gefällt werden
Obwohl sie eine Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach verschattet, darf eine ca. 50 Jahre alte, geschützte Waldkiefer nicht gefällt werden. Das hat das VG Berlin entschieden