Das BMF hat ein Schreiben zu einer Nichtbeanstandungsregelung für § 12 StAbwG bekannt gegeben. Für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, können Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.05.2024 abgegeben werden (Az. IV B 3 – S-1300 / 24 / 10005 :002).
Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K