Das BMF hat ein Schreiben zu einer Nichtbeanstandungsregelung für § 12 StAbwG bekannt gegeben. Für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, können Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.05.2024 abgegeben werden (Az. IV B 3 – S-1300 / 24 / 10005 :002).
Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 27.05.2026 beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es,