Mit Urteil vom 5. Oktober 1977 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staates anzusehen sind, dessen Flagge sie führen. Laut BMF ist das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht mehr anzuwenden (Az. IV B 2 – S 1301/01408/007/001).
Untersagung der Haltung von Hähnen und Bienen auf städtischem Wohngrundstück rechtmäßig
Das LG Köln hat entschieden, dass sowohl die Haltung von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln die klagenden Nachbarn in ihrem Eigentum