Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Das BMF aktualisiert sein Schreiben zu den Anwendungsfragen zum InvStG, das zuletzt am 18.11.2024 geändert worden war (Az. IV C 1 -S 1980/00206/032/046).

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